Um ein Gewerbe im Nebenerwerb anzumelden, müssen Sie dieses beim zuständigen Gewerbeamt Ihrer Gemeinde oder Stadt registrieren. Anschließend erhalten Sie vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Wichtig ist zudem, dass Sie Ihren Arbeitgeber vorab über die geplante nebenberufliche Tätigkeit informieren, sofern Ihr Arbeitsvertrag dies vorsieht.
Vorbereitung: Was Sie vor der Anmeldung klären sollten
Bevor Sie den offiziellen Schritt wagen und Ihr Nebengewerbe anmelden, sind einige wichtige Vorüberlegungen notwendig. Eine sorgfältige Planung erspart Ihnen späteren Aufwand und mögliche rechtliche Schwierigkeiten. Klären Sie insbesondere die Beziehung zu Ihrem Hauptarbeitgeber und die Art Ihrer geplanten Tätigkeit.
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten prüfen
Die meisten Tätigkeiten, die typischerweise im Nebenerwerb ausgeübt werden, wie Handel, Beratung oder kleinere Dienstleistungen, sind anmeldefrei. Es gibt jedoch Branchen und Berufe, für die Sie eine spezielle Erlaubnis, eine Konzession oder bestimmte Qualifikationsnachweise benötigen. Dazu gehören beispielsweise das Gaststättengewerbe, die Personenbeförderung oder bestimmte Handwerksberufe. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK), ob Ihre geplante Tätigkeit genehmigungspflichtig ist.
Den Arbeitgeber informieren: Ein wichtiger Schritt
Transparenz gegenüber Ihrem Hauptarbeitgeber ist essenziell. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf Klauseln bezüglich Nebentätigkeiten. In den meisten Fällen ist eine nebenberufliche Selbstständigkeit erlaubt, solange sie die Leistungsfähigkeit im Hauptjob nicht beeinträchtigt und Sie nicht in Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber treten. Es ist üblich und ratsam, den Arbeitgeber schriftlich über die Aufnahme des Nebengewerbes zu informieren. Dies schafft Vertrauen und beugt Missverständnissen vor. Eine Verweigerung der Zustimmung ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich, etwa bei einem direkten Wettbewerbsverhältnis.
Die Gewerbeanmeldung Schritt für Schritt
Die eigentliche Anmeldung ist ein formaler Akt, der in der Regel unkompliziert ist. Mit der richtigen Vorbereitung können Sie diesen Prozess zügig abschließen. Hier ist eine Anleitung in vier Schritten.
- Zuständiges Gewerbeamt finden
Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde, in der Ihr Unternehmen seinen Sitz haben wird. Das ist in der Regel Ihr Wohnort. Die genaue Bezeichnung der Behörde kann variieren (z. B. Ordnungsamt). Eine schnelle Suche im Internet nach „Gewerbeamt [Ihr Wohnort]“ führt Sie zur richtigen Stelle.
- Formular „Gewerbeanmeldung“ ausfüllen
Das zentrale Dokument ist das Formular zur Gewerbeanmeldung (GewA 1). Sie können es oft online herunterladen und bereits zu Hause ausfüllen. Seien Sie bei der Beschreibung Ihrer Tätigkeit präzise, aber auch umfassend genug, um zukünftige Erweiterungen abzudecken. Statt nur „Handel mit Waren“ könnten Sie beispielsweise „Online-Handel mit Dekorationsartikeln und Geschenken“ angeben.
- Unterlagen zusammenstellen
Für die Anmeldung benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
- Gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen, Konzessionen oder Nachweise bei erlaubnispflichtigen Gewerben
- Bei Eintragung ins Handelsregister: den entsprechenden Auszug
- Anmeldung einreichen und Kosten
Sie können das Formular persönlich beim Amt einreichen, oft ist dies auch postalisch oder online möglich. Für die Bearbeitung der Gewerbeanmeldung fällt eine Gebühr an. Die Höhe dieser Kosten variiert je nach Gemeinde, bewegt sich aber meist in einem überschaubaren Rahmen.
Rechnungen und Belege ohne Tabellenchaos
QROVA erstellt Rechnungen nach § 14 UStG, erfasst Belege und führt die EÜR – speziell für Kleinunternehmer nach § 19 UStG.
Nach der Gewerbeanmeldung: Die nächsten Schritte
Mit der Abgabe der Gewerbeanmeldung ist der Prozess nicht abgeschlossen. Die Behörden kommunizieren untereinander, was weitere administrative Schritte für Sie nach sich zieht.
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Das Gewerbeamt informiert automatisch das für Sie zuständige Finanzamt über Ihre Anmeldung. Dieses sendet Ihnen daraufhin den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu. In diesem Formular machen Sie detaillierte Angaben zu Ihrer Person, Ihrer Tätigkeit und den erwarteten Umsätzen und Gewinnen. Hier treffen Sie auch eine entscheidende Weiche für Ihre Umsatzsteuerpflicht: die Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung.
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
Gerade für den Start im Nebenerwerb ist die Kleinunternehmerregelung eine große Erleichterung. Wenn Ihr Umsatz im vorangegangenen Jahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht übersteigen wird, können Sie diese Regelung in Anspruch nehmen. Der Vorteil: Sie müssen auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und führen somit auch keine an das Finanzamt ab. Der Nachteil: Sie können im Gegenzug auch keine Vorsteuer aus Ihren eigenen betrieblichen Einkäufen geltend machen. Auf Ihren Rechnungen müssen Sie mit einem Zusatz auf die Anwendung des § 19 UStG hinweisen.
Weitere Meldungen (IHK, HWK, Berufsgenossenschaft)
Das Gewerbeamt leitet Ihre Daten auch an die zuständige Kammer (IHK oder HWK) weiter. Eine Mitgliedschaft ist für Gewerbetreibende in der Regel verpflichtend. Ebenso wird die gesetzliche Unfallversicherung, die Berufsgenossenschaft, informiert. Diese wird sich bei Ihnen melden, um Ihren Betrieb bezüglich der Unfallversicherungspflicht einzuordnen.
Steuerliche Aspekte und Buchführung im Nebengewerbe
Ein Nebengewerbe bedeutet auch, dass Sie sich mit steuerlichen Pflichten und einer ordnungsgemäßen Buchführung auseinandersetzen müssen.
Einkommensteuer und Gewerbesteuer
Der Gewinn aus Ihrem Nebengewerbe unterliegt der Einkommensteuer. Sie ermitteln den Gewinn in der Regel durch eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) und tragen diesen in der Anlage G Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung ein. Zusätzlich kann Gewerbesteuer anfallen. Hier gibt es jedoch einen gesetzlichen Freibetrag, sodass die meisten Nebengewerbe in der Praxis keine Gewerbesteuer zahlen müssen.
Buchführung und Belegorganisation
Auch wenn Sie nur nebenberuflich tätig sind, müssen Sie alle geschäftlichen Vorgänge aufzeichnen. Führen Sie ein separates Geschäftskonto, um private und betriebliche Finanzen sauber zu trennen. Sammeln Sie alle Einnahmen- und Ausgabenbelege sorgfältig. Eine Buchhaltungssoftware wie qrova.io kann Ihnen dabei helfen, den Überblick zu behalten, korrekte Rechnungen zu schreiben und Ihre Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) vorzubereiten.
Betriebsausgaben korrekt absetzen
Alle Ausgaben, die durch Ihren Betrieb veranlasst sind, können Sie als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Waren, Marketing, Bürobedarf oder Software. Für Anschaffungen wie einen Laptop oder Büromöbel gibt es spezielle Regelungen. Sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis zu 800 Euro netto können im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Er gibt den Stand August 2026 wieder. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Häufige Fragen
Was kostet die Anmeldung eines Nebengewerbes?
Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung sind nicht bundeseinheitlich geregelt und variieren je nach Stadt oder Gemeinde. In der Regel handelt es sich um eine einmalige Verwaltungsgebühr, die meist zwischen 20 und 60 Euro liegt. Erkundigen Sie sich am besten direkt auf der Webseite Ihres zuständigen Gewerbeamtes über die genaue Höhe der Gebühren.
Muss ich meinen Arbeitgeber über mein Nebengewerbe informieren?
Ja, in den meisten Fällen ist das ratsam und oft auch vertraglich vorgeschrieben. Eine offene Kommunikation vermeidet Konflikte. Ihr Arbeitgeber darf die Nebentätigkeit nur verbieten, wenn sie seine berechtigten Interessen verletzt, Sie beispielsweise für einen direkten Konkurrenten arbeiten oder Ihre Arbeitsleistung im Hauptjob nachweislich leidet.
Welche Steuern fallen bei einem Nebengewerbe an?
Der Gewinn aus Ihrem Nebengewerbe unterliegt der Einkommensteuer und wird zu Ihrem Gehalt aus dem Hauptjob addiert. Je nach Höhe des Gewinns kann auch Gewerbesteuer anfallen, wobei es hier einen hohen Freibetrag gibt. Sofern Sie nicht die Kleinunternehmerregelung nutzen, kommt zudem die Umsatzsteuer hinzu, die Sie an das Finanzamt abführen müssen.
Kann ich als Kleinunternehmer im Nebenerwerb starten?
Ja, das ist eine sehr beliebte Option. Sie können die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr 100.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigt. Dies vereinfacht die Buchhaltung erheblich, da Sie keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen und keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.
Von der ersten Rechnung an sauber starten
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