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Eine Proforma-Rechnung ist ein Beleg, der den Wert einer Ware deklariert, aber keine Zahlungsaufforderung darstellt. Sie wird hauptsächlich für Zollanmeldungen bei Lieferungen in Nicht-EU-Länder oder als vorläufiger Nachweis für Kunden verwendet, bevor die eigentliche Leistung erbracht wird. Im Gegensatz zu einer echten Rechnung löst sie keine Buchungspflicht aus und berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug.

Was ist eine Proforma-Rechnung und wann wird sie benötigt?

Im Geschäftsalltag von Selbstständigen und Kleinunternehmern taucht immer wieder der Begriff der Proforma-Rechnung auf. Doch was genau verbirgt sich dahinter und wann ist ihre Erstellung notwendig? Im Kern ist eine Proforma-Rechnung ein reiner Informationsbeleg. Sie dient dazu, den Empfänger über die Details einer bevorstehenden Lieferung oder Leistung zu informieren, ohne ihn zur Zahlung aufzufordern. Sie ist quasi eine Rechnung für den Fall, dass.

Die häufigsten Anwendungsfälle sind:

Der entscheidende Unterschied: Proforma-Rechnung vs. Echte Rechnung

Die Verwechslungsgefahr mit einer regulären Rechnung ist groß, doch die rechtlichen und buchhalterischen Unterschiede sind gravierend. Eine Proforma-Rechnung ist keine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (§ 14 UStG) und hat daher andere Konsequenzen für Ihre Buchführung.

MerkmalProforma-RechnungEchte Rechnung (gem. § 14 UStG)
ZweckInformation, Wertnachweis (z.B. für Zoll)Zahlungsaufforderung für eine erbrachte Leistung
ZahlungsaufforderungNein, enthält keine Zahlungsfrist oder BankdatenJa, ist eine Forderung an den Kunden
BuchungspflichtNein, wird nicht in der Buchhaltung erfasstJa, löst eine Buchung aus (Forderung und Erlös)
VorsteuerabzugNein, berechtigt den Empfänger nicht zum VorsteuerabzugJa, bei korrekter Ausstellung und Vorsteuerabzugsberechtigung
RechnungsnummerEmpfohlen, aber keine fortlaufende PflichtPflicht, muss fortlaufend und einmalig sein

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Checkliste: Diese Pflichtangaben gehören auf eine Proforma-Rechnung

Obwohl es für Proforma-Rechnungen keine so strengen gesetzlichen Pflichtangaben wie für Endrechnungen gibt, sollte sie für eine reibungslose Abwicklung (insbesondere beim Zoll) alle wesentlichen Informationen enthalten. Orientieren Sie sich am besten an den Bestandteilen einer normalen Rechnung.

  1. Eindeutige Kennzeichnung: Das Dokument muss klar und deutlich als „Proforma-Rechnung“ oder „Pro-Forma Invoice“ überschrieben sein.
  2. Ihre Unternehmensdaten: Vollständiger Name und Anschrift Ihres Unternehmens.
  3. Empfängerdaten: Vollständiger Name und Anschrift des Empfängers.
  4. Datum: Das Ausstellungsdatum des Dokuments.
  5. Belegnummer: Eine eindeutige Nummer zur Identifikation (z.B. „PRO-2026-001“).
  6. Leistungs-/Warenbeschreibung: Eine genaue und handelsübliche Bezeichnung der Waren oder der Art und des Umfangs der Dienstleistung, inklusive Mengenangaben.
  7. Preise: Einzel- und Gesamtpreise der Positionen.
  8. Währung: Geben Sie die Währung an, in der die Werte aufgeführt sind.
  9. Grund der Lieferung: Ein kurzer Vermerk wie „Wert nur für Zollzwecke“ (Value for customs purposes only) oder „Muster ohne Handelswert“.
  10. Keine Steuerangaben: Weisen Sie keine Umsatzsteuer aus und fordern Sie keine Zahlung an.

Proforma-Rechnung als Kleinunternehmer erstellen

Für Unternehmer, die die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen, ändert sich am Prinzip der Proforma-Rechnung nichts. Da Sie ohnehin keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen, entfällt dieser Punkt von vornherein. Es ist dennoch eine gute Praxis, auch auf der Proforma-Rechnung den üblichen Hinweis auf Ihren Status als Kleinunternehmer zu vermerken. Dies schafft Klarheit und sorgt für konsistente Dokumente in Ihrer Geschäftsabwicklung.

Wie qrova Sie bei der Rechnungserstellung unterstützt

Nachdem die Proforma-Rechnung ihren Zweck erfüllt hat – die Ware den Zoll passiert hat oder der Kunde die Vorkasse geleistet hat – folgt der entscheidende Schritt: Sie müssen eine korrekte Handelsrechnung erstellen. Diese ist die Grundlage für Ihre Buchhaltung und die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Eine saubere und gesetzeskonforme Rechnungsstellung ist entscheidend, um die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu erfüllen.

Mit einer Buchhaltungssoftware wie qrova erstellen Sie mit wenigen Klicks rechtssichere Rechnungen, die alle Pflichtangaben enthalten. Das System hilft Ihnen bei der Vergabe fortlaufender Rechnungsnummern und der korrekten Zuordnung zu den Kontenrahmen SKR03 oder SKR04. So stellen Sie sicher, dass Ihre Buchführung von Anfang an korrekt ist und Sie den Überblick über Ihre Finanzen behalten.

Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Er gibt den Stand August 2026 wieder. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Häufige Fragen

Ist eine Proforma-Rechnung eine gültige Rechnung?

Nein, eine Proforma-Rechnung ist keine gültige Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Sie ist ein Beleg ohne Zahlungsaufforderung und löst keine Buchung aus. Sie dient primär als vorläufiger Nachweis oder für Zollzwecke und berechtigt den Empfänger nicht zum Vorsteuerabzug.

Muss eine Proforma-Rechnung eine Rechnungsnummer haben?

Eine eindeutige Nummer ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen. Eine klare Kennzeichnung, zum Beispiel mit einem Präfix wie ‚PRO-‚, hilft bei der internen Organisation und der späteren Zuordnung zur finalen Handelsrechnung. Im Gegensatz zu echten Rechnungen muss die Nummerierung nicht zwingend lückenlos fortlaufend sein.

Kann ich eine Proforma-Rechnung stornieren?

Da eine Proforma-Rechnung keine buchhalterische Wirkung hat und keine Forderung darstellt, muss sie nicht im klassischen Sinne storniert werden. Wenn sich die Konditionen ändern, erstellen Sie einfach eine neue, aktualisierte Proforma-Rechnung oder später die korrekte Endrechnung. Eine formelle Stornorechnung ist nicht nötig.

Wann wird aus einer Proforma-Rechnung eine echte Rechnung?

Eine Proforma-Rechnung wird niemals automatisch zu einer echten Rechnung. Nach Erbringung der Leistung oder Lieferung der Ware müssen Sie immer eine separate, endgültige Handelsrechnung erstellen. Diese muss alle gesetzlichen Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten und wird dann als Erlös verbucht.

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OM
Oleksandr Miliienko
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Oleksandr Miliienko
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