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Eine zweite Mahnung ist ein formeller, dringlicher Hinweis an einen Kunden, eine überfällige Rechnung zu begleichen. Sie setzt eine letzte, kurze Zahlungsfrist, droht konkrete Konsequenzen wie Verzugszinsen an und dient als Vorstufe zu einem möglichen gerichtlichen Mahnverfahren. Obwohl gesetzlich nicht vorgeschrieben, ist sie im Geschäftsverkehr ein etablierter Schritt, um den Druck auf den Schuldner zu erhöhen.

Wann ist eine 2. Mahnung sinnvoll?

Zahlt ein Kunde seine Rechnung nicht fristgerecht, beginnt für Sie als Unternehmer ein oft unangenehmer Prozess: das Mahnwesen. In der Regel folgt auf eine erste freundliche Zahlungserinnerung eine erste Mahnung. Bleibt auch diese ohne Reaktion, ist der Zeitpunkt für die zweite Mahnung gekommen. Sie ist ein klares Signal, dass Ihre Geduld endet und Sie bereit sind, weitere Schritte einzuleiten.

Es gibt keine gesetzliche Pflicht, eine bestimmte Anzahl von Mahnungen zu versenden. Theoretisch könnten Sie nach Eintritt des Zahlungsverzugs sofort ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. In der Praxis hat sich jedoch ein mehrstufiger Prozess bewährt, um die Geschäftsbeziehung nicht unnötig zu belasten. Die zweite Mahnung ist dabei ein entscheidendes Instrument. Sie ist formaler und bestimmter als die erste Mahnung und sollte unmissverständlich die Ernsthaftigkeit der Lage verdeutlichen.

Rechtliche Grundlagen: Zahlungsverzug und seine Folgen

Die rechtliche Basis für das Mahnwesen ist der Zahlungsverzug. Ein Schuldner gerät in Verzug, wenn er eine fällige Forderung trotz Mahnung nicht begleicht. Bei Rechnungen zwischen Unternehmen tritt der Verzug oft auch automatisch ein, typischerweise 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die zweite Mahnung dient dazu, den Schuldner nachdrücklich auf diesen Umstand hinzuweisen.

Die wichtigste Voraussetzung für eine gültige Mahnung ist eine korrekt ausgestellte, fällige Rechnung. Gemäß § 14 UStG muss eine Rechnung bestimmte Pflichtangaben enthalten, wie den vollständigen Namen und die Anschrift beider Parteien, Ihre Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und eine fortlaufende Rechnungsnummer. Nur wenn die ursprüngliche Rechnung formal korrekt ist, entfaltet auch die Mahnung ihre volle Wirkung. Als Folge des Verzugs können Sie unter anderem Verzugszinsen fordern.

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Die wichtigsten Bestandteile einer 2. Mahnung

Eine zweite Mahnung sollte klar strukturiert sein und alle notwendigen Informationen enthalten, um Missverständnisse auszuschließen. Der Ton wird im Vergleich zur ersten Mahnung deutlich bestimmter. Hier sind die zentralen Elemente, die nicht fehlen dürfen:

  1. Eindeutiger Betreff: Verwenden Sie eine klare Betreffzeile wie „2. Mahnung zur Rechnung Nr. [Ihre Rechnungsnummer]“. Dies sorgt für sofortige Zuordnung.
  2. Bezug zu früheren Dokumenten: Nehmen Sie explizit Bezug auf die ursprüngliche Rechnung (mit Datum und Nummer) und idealerweise auch auf das Datum der ersten Mahnung.
  3. Detaillierte Forderungsaufstellung: Listen Sie den ursprünglichen Rechnungsbetrag sowie eventuell angefallene Mahngebühren separat auf. Die Summe der offenen Forderung muss klar ersichtlich sein.
  4. Letzte Fristsetzung: Setzen Sie eine neue, letzte und vor allem kurze Zahlungsfrist. Eine Frist von 7 bis 10 Tagen ist hier üblich und angemessen. Nennen Sie ein konkretes Datum (z. B. „Zahlungseingang bis zum [Datum]“).
  5. Androhung von Konsequenzen: Dies ist der wichtigste Unterschied zur ersten Mahnung. Kündigen Sie konkrete nächste Schritte an. Dazu gehört die Berechnung von Verzugszinsen ab dem neuen Fristende und die unmissverständliche Androhung, dass Sie die Angelegenheit ohne weitere Ankündigung an einen Rechtsanwalt übergeben oder ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten werden.
  6. Ihre Kontaktdaten und Bankverbindung: Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Daten für eine schnelle Zahlung und eventuelle Rückfragen vorhanden sind.

Muster für eine 2. Mahnung mit Fristsetzung

Die folgende Vorlage können Sie als Grundlage für Ihre zweite Mahnung verwenden. Passen Sie die Platzhalter entsprechend an.

[Ihr Firmenname]
[Ihre Adresse]
[Ihre PLZ und Stadt]

[Name des Kunden/Firma]
[Adresse des Kunden]
[PLZ und Stadt des Kunden]

Datum: [Aktuelles Datum]

Betreff: 2. Mahnung zu unserer Rechnung Nr. [Rechnungsnummer] vom [Rechnungsdatum]

Sehr geehrte/r Herr/Frau [Nachname des Kunden],

leider mussten wir feststellen, dass Ihre Zahlung bezüglich unserer oben genannten Rechnung weiterhin aussteht. Auch auf unsere erste Mahnung vom [Datum der 1. Mahnung] haben wir bisher weder eine Zahlung noch eine Rückmeldung von Ihnen erhalten.

Der offene Gesamtbetrag beläuft sich aktuell auf [Offener Betrag] EUR.

Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf, den ausstehenden Betrag bis spätestens zum

[Datum in 7-10 Tagen]

auf unser unten angegebenes Konto zu überweisen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine letzte Frist handelt.

Sollten wir bis zu diesem Datum keinen Zahlungseingang verbuchen können, sehen wir uns gezwungen, ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einzuleiten. Dies umfasst die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens sowie die Berechnung der gesetzlichen Verzugszinsen ab Verzugseintritt. Die damit verbundenen weiteren Kosten wären ebenfalls von Ihnen zu tragen.

Wir hoffen, dass es nicht so weit kommen muss und sehen Ihrem Zahlungseingang entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name/Firmenname]

Unsere Bankverbindung:
Kontoinhaber: [Ihr Name/Firmenname]
IBAN: [Ihre IBAN]
BIC: [Ihre BIC]
Bank: [Name Ihrer Bank]

Verzugszinsen und Mahngebühren korrekt ansetzen

Mit Eintritt des Zahlungsverzugs haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Verzugszinsen. Die Höhe dieser Zinsen ist gesetzlich geregelt. In der zweiten Mahnung kündigen Sie die Berechnung dieser Zinsen an, falls die neue Frist verstreicht. Die genaue Berechnung kann komplex sein und sollte korrekt erfolgen, um rechtlich Bestand zu haben.

Bei Mahngebühren ist Vorsicht geboten. Sie können nur die Kosten geltend machen, die Ihnen durch die Mahnung tatsächlich entstanden sind (sogenannter Verzugsschaden). Dazu zählen beispielsweise Material- und Portokosten. Pauschale Mahngebühren in überzogener Höhe sind oft nicht durchsetzbar. Bleiben Sie hier moderat und transparent.

Das Mahnwesen mit Software wie qrova vereinfachen

Ein strukturiertes Mahnwesen ist für die Liquidität von Selbstständigen und Kleinunternehmern essenziell. Den Überblick über offene Posten zu behalten, ist der erste und wichtigste Schritt. Eine Buchhaltungssoftware wie qrova hilft Ihnen dabei, den Status Ihrer Rechnungen jederzeit im Blick zu haben. Durch die Möglichkeit, Rechnungen direkt im System zu erstellen und Zahlungseingänge über die Banksynchronisation abzugleichen, erkennen Sie sofort, welche Forderungen überfällig sind.

Diese Transparenz ist die Grundlage, um rechtzeitig und systematisch mahnen zu können. So stellen Sie sicher, dass ausstehende Zahlungen nicht in Vergessenheit geraten und können den Mahnprozess, von der ersten Erinnerung bis zur zweiten Mahnung, strukturiert durchführen. Eine saubere Dokumentation aller Schritte, wie sie durch die Software erleichtert wird, ist zudem eine wichtige Voraussetzung, falls später doch rechtliche Schritte notwendig werden. Die Basis dafür ist immer, von Anfang an korrekte Rechnungen zu erstellen.

Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Er gibt den Stand August 2026 wieder. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Häufige Fragen

Muss ich gesetzlich eine 2. Mahnung schreiben?

Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht, eine zweite oder überhaupt eine Mahnung zu schreiben. Nach Eintritt des Zahlungsverzugs könnten Sie theoretisch sofort weitere Schritte einleiten. Das mehrstufige Mahnverfahren ist jedoch eine etablierte kaufmännische Praxis, um die Geschäftsbeziehung zu wahren und den Schuldner zur Zahlung zu bewegen, bevor Kosten für beide Seiten entstehen.

Welche Frist sollte ich in der zweiten Mahnung setzen?

In der zweiten Mahnung sollte die Frist deutlich kürzer sein als bei der ersten. Eine Frist von 7 bis 10 Kalendertagen ist üblich und gilt als angemessen. Wichtig ist, ein konkretes Enddatum zu nennen (z.B. „Zahlungseingang bis zum TT.MM.JJJJ“), um Missverständnisse zu vermeiden und die Dringlichkeit zu unterstreichen. Diese Frist sollte als endgültig kommuniziert werden.

Darf ich in der 2. Mahnung schon Verzugszinsen berechnen?

Sie können in der zweiten Mahnung die Berechnung von Verzugszinsen androhen, falls die neue Frist nicht eingehalten wird. Die Zinsen selbst fallen ab dem Zeitpunkt des ursprünglichen Zahlungsverzugs an. Es ist üblich, die Zinsen erst in einem nächsten Schritt (z.B. der dritten Mahnung oder im Mahnbescheid) konkret aufzuschlüsseln und der Forderung hinzuzurechnen.

Was passiert, wenn der Kunde auch die 2. Mahnung ignoriert?

Wenn auch die zweite Mahnung ohne Reaktion bleibt, sollten Sie die angedrohten Konsequenzen umsetzen. Der nächste logische Schritt ist die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder die Beauftragung eines Rechtsanwalts oder Inkassounternehmens. Dies ist der letzte Schritt, um Ihre Forderung auf offiziellem Wege durchzusetzen. Zögern Sie hier nicht zu lange.

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