← Alle Artikel
BuchhaltungGründerQR-CodesRechnungenSteuern

Als Kleinunternehmer müssen Sie auf Ihrer Rechnung alle Pflichtangaben nach § 14 UStG aufführen, mit einer wichtigen Ausnahme: Sie weisen keine Umsatzsteuer aus. Stattdessen ist ein Hinweis auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG zwingend erforderlich. Dazu gehören unter anderem Ihr vollständiger Name und Ihre Anschrift, die des Leistungsempfängers, eine fortlaufende Rechnungsnummer und das Leistungsdatum.

Warum korrekte Pflichtangaben für Kleinunternehmer so wichtig sind

Eine formal korrekte Rechnung ist mehr als nur eine Zahlungsaufforderung. Sie ist ein zentrales Dokument Ihrer Buchführung und ein Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Für Kleinunternehmer, die von der Umsatzsteuer befreit sind, gelten besondere Regeln. Fehlerhafte Rechnungen können zu Rückfragen von Kunden, Zahlungsverzögerungen oder im schlimmsten Fall zu Problemen bei einer Betriebsprüfung führen. Ein professionelles und fehlerfreies Auftreten stärkt zudem das Vertrauen Ihrer Geschäftspartner. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist daher keine reine Formsache, sondern eine Grundlage für eine saubere und anerkannte Buchhaltung.

Die vollständige Checkliste: Alle Pflichtangaben im Überblick

Die Basis für jede Rechnung bildet § 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Auch als Kleinunternehmer müssen Sie sich an diese Vorgaben halten. Die folgende Tabelle bietet Ihnen eine detaillierte Übersicht aller notwendigen Bestandteile und erläutert die Besonderheiten, die für Sie gelten.

PflichtangabeErklärung und Hinweis für Kleinunternehmer
Vollständiger Name und Anschrift des leistenden UnternehmersGeben Sie hier Ihren vollständigen Namen und Ihre Geschäftsanschrift an, unter der Ihr Unternehmen gemeldet ist.
Vollständiger Name und Anschrift des LeistungsempfängersFühren Sie den korrekten Namen und die Anschrift Ihres Kunden auf. Dies ist besonders wichtig, falls Ihr Kunde vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Steuernummer oder Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerIhre vom Finanzamt zugeteilte Steuernummer ist ausreichend. Eine USt-IdNr. ist für innerdeutsche Geschäfte nicht erforderlich.
AusstellungsdatumDas Datum, an dem Sie die Rechnung erstellen.
Fortlaufende RechnungsnummerVergeben Sie eine einmalige, lückenlose Nummer für jede Rechnung. Dies ermöglicht eine eindeutige Zuordnung. Ein gängiges System ist z.B. Jahr-Monat-Zahl (2026-08-001).
Menge und Art der Lieferung oder LeistungBeschreiben Sie klar und verständlich, was Sie geliefert oder geleistet haben. Allgemeine Formulierungen wie „Beratung“ sollten präzisiert werden (z.B. „5 Stunden Marketingberatung im August 2026“).
Zeitpunkt der Lieferung oder LeistungGeben Sie den Monat oder das genaue Datum an, an dem die Leistung erbracht wurde. Dies kann vom Rechnungsdatum abweichen.
EntgeltDer Rechnungsbetrag, den Sie für Ihre Leistung berechnen. Als Kleinunternehmer geben Sie hier den Endbetrag an, da keine Umsatzsteuer hinzukommt.
Hinweis auf die KleinunternehmerregelungDies ist der entscheidende Punkt. Anstelle von Steuersatz und Steuerbetrag muss ein Hinweis auf die Anwendung von § 19 UStG auf der Rechnung stehen.

Rechnungen und Belege ohne Tabellenchaos

QROVA erstellt Rechnungen nach § 14 UStG, erfasst Belege und führt die EÜR – speziell für Kleinunternehmer nach § 19 UStG.

Tarife ansehen

Der entscheidende Zusatz: Der Hinweis nach § 19 UStG

Da Sie als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, dürfen Sie diese auch auf Ihren Rechnungen nicht ausweisen. Um dies für den Rechnungsempfänger und die Finanzbehörden transparent zu machen, ist ein entsprechender Vermerk gesetzlich vorgeschrieben. Fehlt dieser Hinweis, kann dies zu rechtlichen und steuerlichen Komplikationen führen.

Formulierungsbeispiele für den Hinweis

Das Gesetz schreibt keinen exakten Wortlaut vor. Wichtig ist, dass der Verweis auf die gesetzliche Grundlage klar ist. Bewährte Formulierungen sind:

Platzieren Sie diesen Satz gut sichtbar auf Ihrer Rechnung, beispielsweise in der Nähe des Rechnungsbetrags oder im Fußbereich des Dokuments.

Sonderfall: Die Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro

Für Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 Euro (brutto) nicht übersteigt, gewährt der Gesetzgeber Erleichterungen. Diese sogenannten Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV) erfordern weniger Angaben. Als Kleinunternehmer profitieren Sie ebenfalls von dieser Regelung, was den Verwaltungsaufwand bei kleineren Aufträgen reduziert.

Erforderliche Angaben auf einer Kleinbetragsrechnung:

  1. Vollständiger Name und Anschrift von Ihnen als leistendem Unternehmer.
  2. Das Ausstellungsdatum.
  3. Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder der erbrachten Leistung.
  4. Das Entgelt in einer Summe sowie der Hinweis auf die Steuerbefreiung (also Ihr Hinweis auf § 19 UStG).

Der Name des Leistungsempfängers, die Steuernummer und eine fortlaufende Rechnungsnummer sind bei Kleinbetragsrechnungen nicht zwingend erforderlich, können aber aus Gründen der Übersichtlichkeit freiwillig hinzugefügt werden.

Rechnungen digital und korrekt erstellen

Die manuelle Erstellung von Rechnungen birgt Fehlerquellen. Eine vergessene Rechnungsnummer, ein falsches Datum oder der fehlende Kleinunternehmerhinweis können schnell passieren. Eine professionelle Buchhaltungssoftware wie qrova.io hilft Ihnen, diese Fehler zu vermeiden. Sie können Vorlagen erstellen, die alle gesetzlichen Pflichtangaben für Kleinunternehmer bereits enthalten. Fortlaufende Rechnungsnummern werden automatisch vergeben, und alle Dokumente werden digital und GoBD-konform archiviert. Dies spart nicht nur Zeit, sondern gibt Ihnen auch die Sicherheit, dass Ihre Buchführung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Mit Funktionen wie der Belegerfassung und der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) behalten Sie stets den Überblick über Ihre Finanzen.

Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Er gibt den Stand August 2026 wieder. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Häufige Fragen

Was ist der genaue Wortlaut für den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung?

Es gibt keine exakte gesetzliche Formulierung. Bewährt hat sich ein klarer Hinweis wie: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Wichtig ist, dass der Bezug zur gesetzlichen Grundlage klar erkennbar ist, um Missverständnisse beim Leistungsempfänger und dem Finanzamt von vornherein zu vermeiden.

Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) auf der Rechnung angeben?

Nein, für rein nationale Geschäfte genügt die Angabe Ihrer vom Finanzamt erteilten Steuernummer. Eine USt-IdNr. benötigen Sie als Kleinunternehmer nur in speziellen Fällen des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs innerhalb der EU. Für den normalen Geschäftsverkehr in Deutschland ist die Steuernummer die korrekte Angabe.

Was passiert, wenn ich den Hinweis auf § 19 UStG auf der Rechnung vergesse?

Das Fehlen des Hinweises ist ein formeller Mangel. Ihr Kunde könnte die Rechnung beanstanden und eine korrigierte Version verlangen. Theoretisch könnte das Finanzamt annehmen, Sie hätten fälschlicherweise Umsatzsteuer ausgewiesen, was zu Nachfragen führen kann. Eine umgehende Korrektur der Rechnung ist daher dringend zu empfehlen.

Wie lange müssen Kleinunternehmer ihre Rechnungen aufbewahren?

Auch für Kleinunternehmer gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach § 147 AO. Für Rechnungen, die als Buchungsbelege gelten, beträgt die Frist 8 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Eine sichere und geordnete Archivierung ist daher unerlässlich.

Rechnung in unter zwei Minuten

Pflichtangaben nach § 14 UStG, fortlaufende Nummern, PDF-Versand.

Rechnung erstellen

OM
Oleksandr Miliienko
Gründer von QROVA & Miliienko Studio · WordPress & SEO-Experte für KMU im DACH-Raum

Weitere Artikel

Proforma-Rechnung: Alle Pflichtangaben und Anwendungsfälle

Rechnungen

Proforma-Rechnung: Alle Pflichtangaben und Anwendungsfälle

1. Mahnung schreiben: Kostenlose Vorlage und Mustertexte

Rechnungen

1. Mahnung schreiben: Kostenlose Vorlage und Mustertexte

Rechnung an ein Unternehmen in der Schweiz: Eine Anleitung

Rechnungen

Rechnung an ein Unternehmen in der Schweiz: Eine Anleitung

OM
Oleksandr Miliienko
Gründer von QROVA & Miliienko Studio · WordPress & SEO-Experte für KMU im DACH-Raum
QROVA · Miliienko Studio Ober-Erler-Str. 34
53547 Kasbach-Ohlenberg
Deutschland

+49 152 59194184
info@qrova.io
DSGVO · EU-Server Frankfurt · Made in Germany
Vertrag widerrufen