Eine erste Mahnung, oft als Zahlungserinnerung bezeichnet, ist eine freundliche Aufforderung an einen Kunden, eine überfällige Rechnung zu begleichen. Sie sollte kurz nach Ablauf der Zahlungsfrist versendet werden und die ursprüngliche Rechnungsnummer, den offenen Betrag sowie eine neue, kurze Zahlungsfrist enthalten. Ziel ist es, den Kunden an die ausstehende Zahlung zu erinnern, ohne die Geschäftsbeziehung zu belasten.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für die erste Mahnung?
Der ideale Zeitpunkt für den Versand der ersten Mahnung ist wenige Tage nach Überschreiten des Zahlungsziels. Eine Frist von drei bis fünf Werktagen hat sich in der Praxis bewährt. Bevor Sie die Mahnung versenden, sollten Sie unbedingt Ihre Zahlungseingänge prüfen. Manchmal überschneiden sich der Versand der Erinnerung und der Zahlungseingang. Ein kurzer Blick auf das Geschäftskonto verhindert unangenehme Situationen.
Betrachten Sie die erste Mahnung als Service für Ihre Kunden. Oftmals geht eine Rechnung im Alltagsgeschäft unter oder wird schlicht vergessen. Eine freundliche Erinnerung wird in den meisten Fällen positiv aufgenommen und führt schnell zum gewünschten Zahlungseingang. Eine Eskalation ist zu diesem Zeitpunkt selten notwendig oder zielführend. Die Pflege einer guten Geschäftsbeziehung sollte im Vordergrund stehen.
Die wesentlichen Bestandteile einer ersten Mahnung
Obwohl die erste Mahnung formlos sein kann, sorgt eine klare und vollständige Struktur für Professionalität und vermeidet Missverständnisse. Sie sollte alle Informationen enthalten, die der Kunde benötigt, um die Zahlung eindeutig zuzuordnen und zu leisten. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Elemente zusammen, die in Ihrer Zahlungserinnerung nicht fehlen sollten.
| Bestandteil | Beschreibung |
|---|---|
| Ihre vollständigen Unternehmensdaten | Name und Anschrift Ihres Unternehmens, um eine klare Identifikation zu ermöglichen. |
| Vollständige Empfängerdaten | Korrekter Name und Anschrift des Kunden. |
| Aktuelles Datum | Das Ausstellungsdatum der Mahnung. |
| Eindeutiger Betreff | Formulieren Sie klar, worum es geht, z. B. „Zahlungserinnerung zur Rechnung Nr. [Ihre Rechnungsnummer]“. |
| Bezug zur Originalrechnung | Nennen Sie die Rechnungsnummer und das Datum der ursprünglichen Rechnung. |
| Ursprüngliches Fälligkeitsdatum | Erinnern Sie an das Datum, an dem die Zahlung ursprünglich hätte erfolgen sollen. |
| Offener Betrag | Geben Sie den exakten ausstehenden Rechnungsbetrag an. |
| Neue Zahlungsfrist | Setzen Sie eine neue, realistische Frist (z. B. 7 oder 10 Tage). |
| Ihre Bankverbindung | Führen Sie Ihre IBAN und BIC auf, um die Überweisung zu erleichtern. |
Rechnungen und Belege ohne Tabellenchaos
QROVA erstellt Rechnungen nach § 14 UStG, erfasst Belege und führt die EÜR – speziell für Kleinunternehmer nach § 19 UStG.
Mustertext: Eine freundliche und wirksame erste Mahnung
Ein gut formulierter Text ist entscheidend für den Erfolg Ihrer ersten Mahnung. Er sollte höflich, aber unmissverständlich sein. Hier finden Sie ein Muster, das Sie als Grundlage für Ihre eigene Vorlage verwenden können.
Betreff: Zahlungserinnerung zur Rechnung Nr. [Ihre Rechnungsnummer]
Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name des Ansprechpartners],
sicherlich ist es in der Hektik des Alltags untergegangen: Wir möchten Sie freundlich an unsere oben genannte Rechnung vom [Rechnungsdatum] erinnern.
Der offene Betrag beläuft sich auf [Betrag] EUR. Das ursprüngliche Zahlungsziel war der [Fälligkeitsdatum].
Wir bitten Sie, die Überweisung des ausstehenden Betrags bis zum [neues Fälligkeitsdatum] auf unser unten stehendes Konto vorzunehmen.
Sollten Sie die Zahlung zwischenzeitlich bereits veranlasst haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name/Ihr Unternehmen]
[Ihre Bankverbindung: IBAN und BIC]
Textbausteine für einen angepassten Ton
Je nach Kunde und Geschäftsbeziehung können Sie den Ton Ihrer Mahnung anpassen. Hier sind einige alternative Formulierungen für verschiedene Abschnitte des Schreibens.
Für den einleitenden Satz:
- Sehr neutral: „Bezugnehmend auf unsere Rechnung Nr. [Ihre Rechnungsnummer] vom [Rechnungsdatum] konnten wir bisher keinen Zahlungseingang feststellen.“
- Etwas persönlicher: „Bei der Prüfung unserer offenen Posten ist uns aufgefallen, dass die Rechnung Nr. [Ihre Rechnungsnummer] noch zum Ausgleich ansteht.“
- Verständnisvoll: „Wir hoffen, Sie waren mit unserer Leistung zufrieden. Sicherlich haben Sie übersehen, dass unsere Rechnung Nr. [Ihre Rechnungsnummer] zur Zahlung fällig ist.“
Für die Zahlungsaufforderung:
- Standard: „Wir bitten Sie höflich, den Betrag in Höhe von [Betrag] EUR bis zum [neues Fälligkeitsdatum] zu begleichen.“
- Direkter: „Bitte überweisen Sie den offenen Betrag von [Betrag] EUR bis spätestens [neues Fälligkeitsdatum] auf das angegebene Konto.“
Mahnprozess digitalisieren mit Buchhaltungssoftware
Das manuelle Verfassen und Versenden von Mahnungen kann zeitaufwendig sein, besonders wenn Sie viele Rechnungen stellen. Eine moderne Buchhaltungssoftware wie qrova.io kann diesen Prozess erheblich vereinfachen. Mit solchen Systemen können Sie nicht nur korrekte Rechnungen erstellen, sondern auch den Zahlungsstatus Ihrer offenen Posten jederzeit im Blick behalten.
Durch die Anbindung Ihres Geschäftskontos (Bank-Sync) gleicht die Software Zahlungseingänge automatisch mit offenen Rechnungen ab. Sie sehen sofort, welche Rechnungen überfällig sind. Viele Programme ermöglichen es Ihnen dann, mit wenigen Klicks eine professionelle Zahlungserinnerung zu erstellen und direkt aus dem System per E-Mail zu versenden. Das spart Zeit, reduziert Fehler und hilft Ihnen, Ihre Liquidität zu sichern. Die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wird dabei ebenfalls unterstützt.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Er gibt den Stand August 2026 wieder. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Häufige Fragen
Muss eine erste Mahnung per Post geschickt werden?
Nein, es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die den Versand per Post vorschreibt. Eine erste Mahnung, die als freundliche Zahlungserinnerung dient, kann problemlos per E-Mail versendet werden. Dies ist schneller und kostengünstiger. Achten Sie auf eine professionelle Formulierung und einen klaren Betreff, damit die E-Mail nicht im Spam-Ordner landet.
Darf ich schon bei der ersten Mahnung Mahngebühren verlangen?
Rechtlich gesehen ist es komplex. In der Regel werden bei der ersten, freundlichen Zahlungserinnerung noch keine Mahngebühren erhoben, um die Kundenbeziehung nicht zu belasten. Üblicherweise werden Gebühren erst in nachfolgenden Mahnstufen angesetzt, wenn der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet. Für eine verbindliche Auskunft sollten Sie rechtlichen Rat einholen.
Wie lange sollte die neue Zahlungsfrist in der ersten Mahnung sein?
Eine neue Zahlungsfrist von 7 bis 10 Tagen ist in der Praxis üblich und gilt als angemessen. Diese Frist gibt dem Kunden genügend Zeit, die Zahlung zu veranlassen, ohne den Prozess unnötig in die Länge zu ziehen. Wichtig ist, ein konkretes Datum zu nennen (z.B. „bis zum TT.MM.JJJJ“), um Missverständnisse zu vermeiden.
Was ist der Unterschied zwischen einer Zahlungserinnerung und einer Mahnung?
Umgangssprachlich werden die Begriffe oft synonym verwendet. Eine Zahlungserinnerung ist in der Regel die erste, sehr freundlich formulierte Stufe, die den Kunden an eine offene Rechnung erinnert. Eine Mahnung ist formeller und bestimmter im Ton. Rechtlich gesehen gibt es keinen Unterschied; beide können den Schuldner in Verzug setzen, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Rechnung in unter zwei Minuten
Pflichtangaben nach § 14 UStG, fortlaufende Nummern, PDF-Versand.




