Der wesentliche Unterschied zwischen Soll- und Istversteuerung liegt im Zeitpunkt der Fälligkeit der Umsatzsteuer. Bei der Sollversteuerung wird die Umsatzsteuer fällig, sobald Sie die Rechnung ausstellen (vereinbarte Entgelte). Bei der Istversteuerung hingegen müssen Sie die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen, wenn Ihr Kunde die Rechnung tatsächlich bezahlt hat (vereinnahmte Entgelte).
Was ist die Sollversteuerung? Die Regel für die Umsatzsteuer
Die Sollversteuerung, auch als Versteuerung nach vereinbarten Entgelten bekannt, ist der gesetzliche Regelfall in Deutschland. Wenn Sie dieser Methode folgen, entsteht die Umsatzsteuerschuld in dem Moment, in dem Sie eine Leistung erbracht und die entsprechende Rechnung ausgestellt haben. Es spielt dabei keine Rolle, ob Ihr Kunde die Rechnung sofort, nach 30 Tagen oder erst nach einer Mahnung bezahlt.
Das bedeutet, Sie müssen die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer im Rahmen Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung für den betreffenden Zeitraum an das Finanzamt abführen, auch wenn Sie das Geld noch gar nicht erhalten haben. Dies kann zu einer Belastung Ihrer Liquidität führen, da Sie die Steuer quasi vorfinanzieren. Für größere Unternehmen mit stabilen Zahlungsflüssen ist dies meist unproblematisch, für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer kann es jedoch eine Herausforderung darstellen.
Ein praktisches Beispiel zur Sollversteuerung
Stellen Sie sich vor, Sie sind Webdesigner und erstellen im Mai eine Webseite für einen Kunden. Sie stellen am 31. Mai eine Rechnung über 2.000 Euro netto zuzüglich 380 Euro Umsatzsteuer. Der Kunde hat ein Zahlungsziel von 30 Tagen und überweist das Geld erst am 25. Juni.
Bei der Sollversteuerung müssen Sie die 380 Euro Umsatzsteuer bereits in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat Mai (oder das 2. Quartal) angeben und abführen, obwohl die Zahlung erst im Juni eingeht. Sie finanzieren die Steuer also für knapp einen Monat vor.
Was ist die Istversteuerung? Die Ausnahme für mehr Liquidität
Die Istversteuerung, auch Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten genannt, ist eine Vereinfachungsregelung, die auf Antrag gewährt werden kann. Hier entsteht die Umsatzsteuerschuld erst dann, wenn Sie das Geld von Ihrem Kunden tatsächlich erhalten haben. Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung ist für die Fälligkeit der Steuer unerheblich.
Dieser Ansatz schont Ihre Liquidität erheblich. Sie führen nur die Umsatzsteuer an das Finanzamt ab, die Sie auch wirklich eingenommen haben. Das Risiko, auf der Steuer für unbezahlte Rechnungen sitzen zu bleiben oder diese vorfinanzieren zu müssen, entfällt. Aus diesem Grund ist die Istversteuerung besonders bei Freiberuflern, Solo-Selbstständigen und kleinen Unternehmen beliebt.
Ein praktisches Beispiel zur Istversteuerung
Bleiben wir beim Beispiel des Webdesigners: Sie stellen die Rechnung über 2.000 Euro netto plus 380 Euro Umsatzsteuer am 31. Mai aus. Die Zahlung des Kunden geht am 25. Juni auf Ihrem Konto ein.
Mit der Istversteuerung müssen Sie die 380 Euro Umsatzsteuer erst in der Umsatzsteuervoranmeldung für Juni (oder das 2. Quartal, je nach Abgaberhythmus) deklarieren und abführen. Ihre Steuerzahlung ist also direkt an Ihren tatsächlichen Geldzufluss gekoppelt.
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Soll- vs. Istversteuerung: Der direkte Vergleich
Um die Unterschiede klar herauszustellen, hilft eine tabellarische Übersicht der beiden Methoden.
| Merkmal | Sollversteuerung (Regelfall) | Istversteuerung (Ausnahme) |
|---|---|---|
| Fälligkeit der Umsatzsteuer | Mit Ausstellung der Rechnung / Ausführung der Leistung | Mit Zahlungseingang durch den Kunden |
| Liquiditätsbelastung | Höher, da die Steuer vorfinanziert werden muss | Geringer, da die Steuer erst nach Einnahme abgeführt wird |
| Buchungsaufwand | Gilt als Standard in der doppelten Buchführung | Kann in der einfachen Buchführung (EÜR) einfacher abzubilden sein |
| Geeignet für | Größere Unternehmen, Kapitalgesellschaften | Freiberufler, Solo-Selbstständige, kleine Gewerbetreibende |
Vorteile und Nachteile der Istversteuerung
Die Entscheidung für die Istversteuerung sollte gut überlegt sein. Der größte Vorteil liegt klar auf der Hand, aber es gibt auch Aspekte, die zu bedenken sind.
Vorteile der Istversteuerung
- Liquiditätsschonung: Der wichtigste Vorteil. Sie zahlen die Umsatzsteuer erst, wenn Sie das Geld haben. Das verbessert Ihren Cashflow und verringert das Risiko finanzieller Engpässe.
- Weniger Risiko: Bei Zahlungsausfällen müssen Sie nicht der bereits abgeführten Umsatzsteuer hinterherlaufen und diese vom Finanzamt zurückfordern. Die Korrektur ist einfacher.
- Einfachere Zuordnung: Besonders bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) passt die Istversteuerung logisch zum Zufluss-Abfluss-Prinzip, da Einnahmen und die dazugehörige Steuer im selben Zeitraum verbucht werden.
Nachteile der Istversteuerung
- Antragspflicht: Die Istversteuerung ist nicht automatisch. Sie müssen sie beim Finanzamt beantragen.
- Geringere Verbreitung: Da es die Ausnahme ist, kann es bei der Zusammenarbeit mit Steuerberatern oder beim Einsatz mancher Buchhaltungsprogramme zu Beginn eine Umstellung erfordern. Moderne Software wie qrova.io unterstützt jedoch beide Methoden problemlos.
Wer kann die Istversteuerung beantragen?
Die Möglichkeit, die Istversteuerung zu nutzen, ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Nicht jedes Unternehmen kann diese Vereinfachung für sich in Anspruch nehmen. Die genauen Bedingungen sind im Umsatzsteuergesetz geregelt.
In der Regel können folgende Gruppen die Istversteuerung beantragen:
- Unternehmer, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr eine bestimmte Grenze nicht überschritten hat.
- Unternehmer, die nicht gesetzlich zur doppelten Buchführung verpflichtet sind.
- Freiberufler (unabhängig von ihrem Umsatz).
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, sollten Sie dies mit einer Steuerberatung klären. Kleinunternehmer, die von der Umsatzsteuer befreit sind, müssen sich über dieses Thema keine Gedanken machen, solange sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwenden.
Wie beantragt man die Istversteuerung?
Der Antrag auf Genehmigung der Istversteuerung ist unkompliziert. Er erfolgt in der Regel direkt bei der Gründung Ihres Unternehmens oder zu einem späteren Zeitpunkt.
- Antrag im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Wenn Sie Ihr Unternehmen gründen, können Sie im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung direkt an der entsprechenden Stelle ein Kreuz setzen und die Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten beantragen.
- Formloser Antrag: Haben Sie dies bei der Gründung versäumt, können Sie jederzeit einen formlosen schriftlichen Antrag bei Ihrem zuständigen Finanzamt stellen. In diesem Schreiben bitten Sie um die Genehmigung zur Istversteuerung und begründen kurz, warum Sie die Voraussetzungen erfüllen (z.B. als Freiberufler oder aufgrund Ihrer Umsatzhöhe).
- Genehmigung abwarten: Das Finanzamt prüft Ihren Antrag. In der Regel wird diesem stattgegeben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Genehmigung gilt dann ab dem folgenden Monat oder einem von Ihnen beantragten späteren Zeitpunkt.
Ein Wechsel von der Soll- zur Istversteuerung ist also auch für bestehende Unternehmen möglich, sofern die Kriterien erfüllt werden. Umgekehrt müssen Sie zur Sollversteuerung wechseln, wenn Sie die Umsatzgrenzen überschreiten oder buchführungspflichtig werden.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Er gibt den Stand August 2026 wieder. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Häufige Fragen
Was ist der Hauptunterschied zwischen Soll- und Istversteuerung?
Der Kernunterschied ist der Zeitpunkt der Umsatzsteuer-Fälligkeit. Bei der Sollversteuerung wird die Steuer mit Rechnungsstellung fällig, unabhängig vom Zahlungseingang. Bei der Istversteuerung müssen Sie die Umsatzsteuer erst dann abführen, wenn Ihr Kunde die Rechnung tatsächlich bezahlt hat. Dies schont Ihre Liquidität.
Muss ich die Istversteuerung beim Finanzamt beantragen?
Ja, die Istversteuerung ist eine Ausnahmeregelung und muss aktiv beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Dies geschieht entweder direkt bei der Gründung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung oder später durch einen formlosen schriftlichen Antrag. Ohne Genehmigung gilt automatisch die Sollversteuerung.
Welche Methode ist für Gründer und Freiberufler besser?
Für Gründer, Freiberufler und Kleinunternehmer ist in den meisten Fällen die Istversteuerung vorteilhafter. Sie schont die Liquidität, da die Umsatzsteuer nicht vorfinanziert werden muss. Dies verringert das finanzielle Risiko in der Startphase und bei schwankenden Zahlungseingängen erheblich.
Kann ich von der Soll- zur Istversteuerung wechseln?
Ja, ein Wechsel ist möglich, sofern Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für die Istversteuerung erfüllen, zum Beispiel bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Sie müssen dazu einen Antrag bei Ihrem Finanzamt stellen. Ein Wechsel wird in der Regel zum Beginn eines neuen Kalenderjahres oder nach Genehmigung wirksam.





