Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beantragen Sie online über das Formular des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) oder direkt bei der Gründung über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Sie ist für alle Unternehmer kostenlos und zwingend erforderlich, die am Waren- oder Dienstleistungsverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) teilnehmen.
Was ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kurz USt-IdNr. oder auch VAT-ID (Value Added Tax Identification Number), ist eine eindeutige Kennzeichnung für Unternehmen innerhalb des EU-Binnenmarktes. Sie dient dazu, die umsatzsteuerliche Abwicklung von grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen zwischen Unternehmen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zu vereinfachen und sicherzustellen.
Es ist wichtig, die USt-IdNr. von der allgemeinen Steuernummer zu unterscheiden. Während Ihnen Ihr lokales Finanzamt eine Steuernummer für alle nationalen Steuerangelegenheiten (wie Einkommen- oder Körperschaftsteuer) zuteilt, wird die USt-IdNr. zentral vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben. Sie ist ausschließlich für den innereuropäischen Geschäftsverkehr relevant.
Wann benötigen Sie eine Umsatzsteuer-ID?
Grundsätzlich benötigen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer immer dann eine USt-IdNr., wenn Sie Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen in anderen EU-Ländern unterhalten. Dies betrifft verschiedene Szenarien:
- Warenlieferungen in andere EU-Länder (B2B): Wenn Sie Produkte an ein anderes Unternehmen im EU-Ausland verkaufen, handelt es sich um eine sogenannte „innergemeinschaftliche Lieferung“. Diese ist in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit. Damit dies gilt, müssen Sie die USt-IdNr. Ihres Kunden prüfen und auf Ihrer Rechnung angeben.
- Bezug von Waren aus anderen EU-Ländern (B2B): Kaufen Sie Waren von einem Unternehmen aus einem anderen EU-Staat, spricht man von einem „innergemeinschaftlichen Erwerb“. Hier greift das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren. Das bedeutet, der Leistungsempfänger (also Sie) ist für die Abführung der Umsatzsteuer in Deutschland verantwortlich.
- Erbringung von Dienstleistungen für EU-Unternehmen (B2B): Erbringen Sie eine Dienstleistung für einen Geschäftskunden in einem anderen EU-Land, verlagert sich der Ort der Leistung in der Regel dorthin. Auch hier kommt das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung, und Sie stellen eine Nettorechnung aus.
- Bezug von Dienstleistungen aus dem EU-Ausland (B2B): Nehmen Sie Dienstleistungen von einem Unternehmen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat in Anspruch, müssen Sie die darauf anfallende Umsatzsteuer in Deutschland anmelden und abführen.
Auch wenn Ihr Status als Kleinunternehmer nach § 19 UStG Sie von der Umsatzsteuer befreit, kann eine USt-IdNr. notwendig sein. Insbesondere beim Bezug von Dienstleistungen aus dem EU-Ausland sind Sie als Kleinunternehmer ebenfalls zur Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens und zur Abführung der Steuer verpflichtet. Die Beantragung ist daher auch in diesem Fall sinnvoll.
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Anleitung: Umsatzsteuer-ID online beantragen (Schritt für Schritt)
Die Beantragung Ihrer USt-IdNr. ist ein unkomplizierter Prozess, der vollständig online erfolgen kann. Halten Sie dafür Ihre Steuernummer und die Daten Ihres Unternehmens bereit.
- Aufruf des Online-Formulars: Besuchen Sie die offizielle Webseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt). Dort finden Sie den Bereich zur Vergabe der USt-IdNr. und das entsprechende Online-Antragsformular.
- Identifikation Ihres Unternehmens: Im ersten Schritt müssen Sie Ihr Unternehmen identifizieren. Dazu geben Sie das Bundesland an, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist, wählen Ihr zuständiges Finanzamt aus und tragen Ihre von diesem Finanzamt vergebene Steuernummer ein.
- Eingabe der Unternehmensdaten: Im nächsten Schritt werden die Stammdaten Ihres Unternehmens abgefragt. Dazu gehören die genaue Rechtsform (z.B. Einzelunternehmen, GmbH), der Name Ihres Unternehmens bzw. Ihr vollständiger Name sowie die vollständige Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).
- Prüfung und Absendung: Überprüfen Sie alle gemachten Angaben sorgfältig auf ihre Richtigkeit. Fehler können zu Verzögerungen bei der Bearbeitung führen. Wenn alle Daten korrekt sind, senden Sie den Antrag elektronisch ab.
- Erhalt der USt-IdNr. per Post: Nach der Bearbeitung durch das BZSt erhalten Sie Ihre zugeteilte USt-IdNr. aus Sicherheitsgründen ausschließlich auf dem Postweg an die bei Ihrem Finanzamt hinterlegte Unternehmensanschrift.
Notwendige Angaben für den Antrag im Überblick
Um den Prozess reibungslos zu gestalten, sollten Sie die folgenden Informationen vorab bereitlegen. Die nachstehende Tabelle fasst die wesentlichen Angaben zusammen, die im Online-Formular des BZSt abgefragt werden.
| Angabe | Erläuterung |
|---|---|
| Bundesland | Das Bundesland, in dem Ihr Unternehmen steuerlich geführt wird. |
| Zuständiges Finanzamt | Das für Ihr Unternehmen zuständige lokale Finanzamt. |
| Steuernummer | Ihre vom Finanzamt zugeteilte Steuernummer (nicht die Steuer-ID). |
| Rechtsform | Die offizielle Rechtsform Ihres Unternehmens (z.B. Einzelunternehmen, GbR, GmbH). |
| Firmenname / Name | Bei Einzelunternehmern der vollständige Vor- und Nachname. Bei Gesellschaften der im Handelsregister eingetragene Name. |
| Anschrift | Die vollständige Geschäftsanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort). |
Dauer und Kosten der Beantragung
Die Beantragung und Zuteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch das Bundeszentralamt für Steuern ist für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer vollständig kostenlos. Es fallen keinerlei staatliche Gebühren an.
Die Bearbeitungsdauer kann variieren. Nach der Online-Antragstellung dauert es in der Regel einige Tage bis wenige Wochen, bis Sie den offiziellen Bescheid mit Ihrer USt-IdNr. per Post erhalten. Eine Zustellung per E-Mail oder eine telefonische Auskunft ist nicht möglich. Planen Sie diese Zeitspanne ein, bevor Sie die erste Rechnung für eine innergemeinschaftliche Leistung stellen müssen.
USt-IdNr. in der Praxis korrekt verwenden
Sobald Sie Ihre USt-IdNr. erhalten haben, ist es wichtig, sie korrekt zu verwenden. Laut § 14 Abs. 4 UStG gehört sie auf alle Rechnungen, die Sie für grenzüberschreitende Lieferungen oder Leistungen innerhalb der EU ausstellen. Geben Sie sowohl Ihre eigene USt-IdNr. als auch die Ihres Geschäftspartners an.
Zudem ist es gängige Praxis und oft empfohlen, die USt-IdNr. auch im Impressum Ihrer Webseite anzugeben, um Transparenz zu schaffen. Moderne Buchhaltungsprogramme helfen Ihnen dabei, alle Pflichtangaben auf Rechnungen korrekt zu platzieren. Mit einer Software wie qrova.io können Sie sicherstellen, dass Ihre Dokumente den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Sie alle notwendigen Daten, wie die USt-IdNr., einfach in Ihre Vorlagen integrieren können. Dies erleichtert nicht nur das korrekte Rechnungen zu erstellen, sondern unterstützt Sie auch bei der Vorbereitung Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung und der Einhaltung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Er gibt den Stand August 2026 wieder. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und Umsatzsteuer-ID?
Die Steuernummer wird vom lokalen Finanzamt für die Abwicklung aller nationalen Steuern vergeben. Die Umsatzsteuer-ID (USt-IdNr.) hingegen ist eine eindeutige Kennzeichnung für Unternehmen im EU-Binnenmarkt und wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ausgestellt. Sie ist speziell für grenzüberschreitende Geschäfte innerhalb der EU erforderlich, um die Umsatzsteuer korrekt abzuwickeln.
Können Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-ID beantragen?
Ja, auch als Kleinunternehmer nach § 19 UStG können und sollten Sie eine USt-IdNr. beantragen, wenn Sie Dienstleistungen aus anderen EU-Ländern beziehen oder Waren dorthin liefern. Obwohl Sie keine Umsatzsteuer ausweisen, benötigen Sie die ID zur korrekten Abwicklung dieser grenzüberschreitenden Vorgänge. Der Antrag ist ebenfalls kostenlos und erfolgt über das BZSt.
Wie lange dauert es, bis ich meine Umsatzsteuer-ID erhalte?
Die Bearbeitungsdauer beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) kann variieren. In der Regel erhalten Sie die Mitteilung über Ihre neue USt-IdNr. innerhalb weniger Tage bis einiger Wochen per Post an Ihre unternehmerische Anschrift. Eine Online-Zustellung ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Planen Sie diese Wartezeit bei der Aufnahme von EU-Geschäftsbeziehungen ein.
Kostet die Beantragung einer Umsatzsteuer-ID etwas?
Nein, die Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist für alle Unternehmer in Deutschland vollständig kostenlos. Es fallen weder für den Antrag noch für die Zuteilung der Nummer Gebühren an. Seien Sie vorsichtig bei Drittanbietern, die für diesen Service eine Gebühr verlangen.
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