← Alle Artikel
BuchhaltungGründerQR-CodesRechnungenSteuern

Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist eine formlose Erklärung gegenüber dem Finanzamt. Sie benötigen kein offizielles Formular, ein einfaches Schreiben genügt. In diesem Schreiben teilen Sie dem Finanzamt Ihre Steuernummer mit und erklären, ab welchem Zeitpunkt Sie zur Regelbesteuerung wechseln und somit Umsatzsteuer ausweisen möchten.

Wann ist ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung sinnvoll?

Die Kleinunternehmerregelung ist für viele Selbstständige und Kleinunternehmer ein Segen, da sie den bürokratischen Aufwand erheblich reduziert. Es gibt jedoch strategische Gründe, freiwillig auf diesen Status zu verzichten und zur Regelbesteuerung zu optieren. Die Entscheidung sollte gut überlegt sein, da sie weitreichende Konsequenzen für Ihre Buchhaltung und Preisgestaltung hat.

Hohe Anfangsinvestitionen

Wenn Sie zu Beginn Ihrer Tätigkeit hohe Investitionen tätigen müssen, zum Beispiel in Maschinen, Fahrzeuge oder eine teure Geschäftsausstattung, kann der Wechsel zur Regelbesteuerung vorteilhaft sein. Als regelbesteuerter Unternehmer sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt. Das bedeutet, Sie können sich die Umsatzsteuer, die Sie für betriebliche Anschaffungen bezahlt haben, vom Finanzamt erstatten lassen. Dies kann Ihre Liquidität in der Gründungsphase erheblich verbessern.

Überwiegend gewerbliche Kunden (B2B)

Arbeiten Sie hauptsächlich für andere Unternehmen, ist die Regelbesteuerung oft die bessere Wahl. Ihre Geschäftskunden sind in der Regel selbst vorsteuerabzugsberechtigt. Für sie ist der auf Ihren Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuerbetrag ein durchlaufender Posten. Ihre Nettopreise sind somit die relevante Vergleichsgröße. Ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung und der damit verbundene Ausweis von Umsatzsteuer signalisiert zudem Professionalität und kann die Zusammenarbeit mit größeren Unternehmen erleichtern.

Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen

In manchen Branchen kann der Status als Kleinunternehmer als Nachteil wahrgenommen werden. Wenn Ihre Konkurrenten alle mit Umsatzsteuer agieren, kann eine Rechnung ohne diesen Ausweis zu Irritationen führen oder den Eindruck eines sehr kleinen, vielleicht weniger etablierten Betriebs erwecken. Der Wechsel zur Regelbesteuerung kann hier für eine Angleichung an den Marktstandard sorgen.

Vorlage: Formloses Schreiben für den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung

Um auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, genügt ein formloses Schreiben an Ihr zuständiges Finanzamt. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Form, aber das Schreiben sollte alle notwendigen Informationen enthalten, um Ihr Anliegen eindeutig zu machen. Sie können das folgende Muster als Grundlage verwenden und an Ihre persönlichen Daten anpassen.

[Ihr vollständiger Name/Firmenname]
[Ihre Straße und Hausnummer]
[Ihre PLZ und Ort]

Finanzamt [Name des Finanzamts]
[Straße und Hausnummer des Finanzamts]
[PLZ und Ort des Finanzamts]

[Ort], [Datum]

Betreff: Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG, Steuernummer: [Ihre Steuernummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich, [Ihr vollständiger Name/Firmenname], Inhaber des Unternehmens [ggf. Unternehmensname], mit der oben genannten Steuernummer, meinen freiwilligen Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.

Ich möchte ab dem [Datum, z. B. 01.01.20XX] zur Regelbesteuerung optieren. Ab diesem Zeitpunkt werde ich Umsatzsteuer in meinen Rechnungen ausweisen und fristgerecht Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung über den Eingang und die Kenntnisnahme dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihre handschriftliche Unterschrift (bei Postversand)]

[Ihr Name in Druckbuchstaben]

Rechnungen und Belege ohne Tabellenchaos

QROVA erstellt Rechnungen nach § 14 UStG, erfasst Belege und führt die EÜR – speziell für Kleinunternehmer nach § 19 UStG.

Tarife ansehen

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Den Antrag auf Regelbesteuerung stellen

Der Prozess, den Verzicht zu erklären, ist unkompliziert. Halten Sie sich an die folgenden Schritte, um sicherzustellen, dass alles reibungslos abläuft.

  1. Vorlage anpassen: Übernehmen Sie die oben stehende Vorlage und füllen Sie alle Platzhalter mit Ihren persönlichen Daten aus. Dazu gehören Ihr Name, Ihre Anschrift, die Daten des Finanzamts und vor allem Ihre Steuernummer.
  2. Zeitpunkt festlegen: Der Verzicht gilt in der Regel ab dem Beginn des Kalenderjahres, in dem Sie die Erklärung abgeben. Geben Sie das gewünschte Startdatum (z.B. 01.01. des laufenden Jahres) klar an.
  3. Schreiben versenden: Senden Sie das unterschriebene Schreiben per Post an Ihr Finanzamt. Alternativ können Sie es auch über das ELSTER-Portal als Anhang zu einer Nachricht an Ihr Finanzamt übermitteln.
  4. Auf Bestätigung warten: Bitten Sie im Schreiben um eine Bestätigung. Auch wenn das Finanzamt nicht immer eine formelle Bestätigung schickt, haben Sie mit dem Sendenachweis dokumentiert, dass Sie Ihren Willen erklärt haben.

Was ändert sich nach dem Wechsel zur Regelbesteuerung?

Der Übergang von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung bringt einige grundlegende Änderungen für Ihre unternehmerische Praxis mit sich. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Unterschiede.

AspektKleinunternehmerregelungRegelbesteuerung
UmsatzsteuerKein Ausweis auf Rechnungen, keine Abführung an das Finanzamt.Ausweis und Abführung der vereinnahmten Umsatzsteuer sind Pflicht.
VorsteuerabzugNicht möglich. Die gezahlte Umsatzsteuer auf Betriebsausgaben ist Teil der Kosten.Die gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) auf betriebliche Ausgaben kann vom Finanzamt zurückgefordert werden.
RechnungsstellungEinfache Rechnung mit Hinweis auf § 19 UStG.Alle Pflichtangaben nach § 14 UStG müssen enthalten sein, inkl. Steuersatz und Steuerbetrag.
Administrative PflichtenKeine Umsatzsteuervoranmeldungen.Regelmäßige Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen (meist quartalsweise oder monatlich).

Die langfristigen Folgen des Wechsels

Die Entscheidung für den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung ist nicht kurzfristig umkehrbar. Der Gesetzgeber sieht eine mehrjährige Bindungsfrist vor. Das bedeutet, wenn Sie einmal zur Regelbesteuerung gewechselt sind, können Sie nicht im nächsten Jahr einfach wieder zurückkehren. Eine Rückkehr zur Kleinunternehmerregelung ist erst nach Ablauf einer gesetzlich festgelegten Frist wieder möglich, sofern Sie dann die entsprechenden Umsatzgrenzen (Vorjahresumsatz max. 25.000 EUR) wieder erfüllen. Wägen Sie die Vor- und Nachteile daher sorgfältig ab und planen Sie langfristig.

Buchhaltung mit qrova: Der einfache Übergang zur Regelbesteuerung

Ein Wechsel zur Regelbesteuerung erhöht den administrativen Aufwand. Eine professionelle Buchhaltungssoftware wie qrova kann Sie dabei maßgeblich unterstützen. Sie hilft Ihnen, die neuen Pflichten von Anfang an korrekt zu erfüllen und den Überblick zu behalten.

Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Er gibt den Stand August 2026 wieder. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Häufige Fragen

Kann ich den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung rückgängig machen?

Nein, nicht sofort. Die Entscheidung, zur Regelbesteuerung zu wechseln, ist für mehrere Jahre bindend. Eine Rückkehr zur Kleinunternehmerregelung ist erst nach Ablauf dieser gesetzlichen Frist möglich, vorausgesetzt, Ihre Umsätze liegen dann wieder innerhalb der geltenden Grenzen. Die Entscheidung sollte daher sorgfältig überlegt sein.

Ab wann gilt der Wechsel zur Regelbesteuerung?

Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung gilt in der Regel ab dem Beginn des Kalenderjahres, für das Sie die Erklärung abgeben. Wenn Sie also im Mai eines Jahres den Verzicht erklären, gilt dieser rückwirkend zum 1. Januar desselben Jahres. Sie müssen dann für bereits gestellte Rechnungen Korrekturen vornehmen.

Muss ich für den Antrag ein offizielles Formular verwenden?

Nein, ein offizielles Formular ist nicht erforderlich. Eine formlose schriftliche Erklärung gegenüber Ihrem zuständigen Finanzamt ist ausreichend. Diese kann per Post oder digital über das ELSTER-Portal eingereicht werden. Wichtig ist, dass Ihr Wille klar formuliert ist und Ihre Steuernummer enthalten ist.

Was passiert, wenn ich Umsatzsteuer ausweise, ohne den Verzicht erklärt zu haben?

Wenn Sie als Kleinunternehmer fälschlicherweise Umsatzsteuer in einer Rechnung ausweisen, schulden Sie diesen Betrag dem Finanzamt. Gleichzeitig sind Sie aber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Dies ist die denkbar ungünstigste Situation. Daher ist es entscheidend, den Statuswechsel offiziell zu vollziehen, bevor Sie Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen.

Zahlen sauber dokumentiert

QROVA hält Belege, Konten und EÜR nachvollziehbar zusammen.

QROVA ansehen

OM
Oleksandr Miliienko
Gründer von QROVA & Miliienko Studio · WordPress & SEO-Experte für KMU im DACH-Raum

Weitere Artikel

Fahrtkosten in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) absetzen: So geht's

Steuern

Fahrtkosten in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) absetzen: So geht's

Investitionsabzugsbetrag (IAB) in der EÜR: So sparen Sie Steuern vor der Investition

Steuern

Investitionsabzugsbetrag (IAB) in der EÜR: So sparen Sie Steuern vor der Investition

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) 2025: Alle Abgabefristen für 2026

Steuern

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) 2025: Alle Abgabefristen für 2026

OM
Oleksandr Miliienko
Gründer von QROVA & Miliienko Studio · WordPress & SEO-Experte für KMU im DACH-Raum
QROVA · Miliienko Studio Ober-Erler-Str. 34
53547 Kasbach-Ohlenberg
Deutschland

+49 152 59194184
info@qrova.io
DSGVO · EU-Server Frankfurt · Made in Germany
Vertrag widerrufen