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Geringwertige Wirtschaftsgüter, kurz GWG, sind selbstständig nutzbare, bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten eine gesetzliche Grenze nicht überschreiten. Nach § 6 Abs. 2 EStG können solche Güter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bis zu 800 Euro netto sofort als Betriebsausgabe abgeschrieben werden. Typische Beispiele aus dem Unternehmensalltag sind Bürostühle, Monitore oder Smartphones.

Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) genau?

Um als geringwertiges Wirtschaftsgut zu gelten, muss ein Gegenstand drei wesentliche Kriterien erfüllen. Diese sind im Einkommensteuergesetz (EStG) verankert und dienen der klaren Abgrenzung zu anderen Anlagegütern, die über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssen.

1. Beweglichkeit

Das Wirtschaftsgut darf nicht fest mit einem Gebäude oder Grundstück verbunden sein. Ein Bürostuhl, ein Laptop oder eine Bohrmaschine sind beweglich. Eine eingebaute Klimaanlage oder ein fest installierter Einbauschrank gelten hingegen als unbeweglich und sind somit keine GWG.

2. Abnutzbarkeit

Der Gegenstand muss durch seine Nutzung an Wert verlieren. Dies trifft auf die meisten technischen Geräte, Werkzeuge und Büromöbel zu. Nicht abnutzbar sind beispielsweise Grundstücke, Beteiligungen oder Kunstwerke, deren Wert sich im Zeitverlauf nicht zwangsläufig durch Gebrauch mindert.

3. Selbstständige Nutzbarkeit

Dies ist oft das entscheidende Kriterium. Ein Wirtschaftsgut ist selbstständig nutzbar, wenn es für sich allein, ohne andere Gegenstände, seinen Zweck erfüllen kann. Ein Drucker kann eigenständig drucken und ist somit ein GWG. Eine einzelne Computermaus oder eine Tastatur hingegen kann ohne einen Computer nicht genutzt werden und gilt daher nicht als selbstständig nutzbar. Sie werden als Zubehör zum Hauptgerät, dem Computer, aktiviert. Eine Ausnahme besteht, wenn solche Gegenstände als Erstausstattung zusammen mit dem Hauptgerät erworben werden.

Die Wertgrenzen für GWG: Sofortabschreibung und Sammelposten

Für die steuerliche Behandlung von GWG gibt es zwei wesentliche Methoden, die Ihnen als Unternehmer ein Wahlrecht einräumen. Die Entscheidung hängt vom Nettowert der Anschaffungs- oder Herstellungskosten ab.

Option 1: Sofortabschreibung bis 800 Euro

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis zu 800 Euro netto können gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Diese Sofortabschreibung mindert Ihren Gewinn sofort und in voller Höhe. Dies ist die einfachste und am häufigsten genutzte Methode für geringwertige Anschaffungen.

Option 2: Der Sammelposten (Poolabschreibung)

Für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten zwischen 250,01 Euro und 1.000 Euro netto liegen, haben Sie eine Alternative. Sie können diese in einem Sammelposten zusammenfassen, wie es § 6 Abs. 2a EStG vorsieht. Dieser Sammelposten wird dann über einen Zeitraum von fünf Jahren linear, also mit jährlich einem Fünftel, gewinnmindernd aufgelöst. Einmal für den Sammelposten entschieden, müssen alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften Güter dieser Wertklasse in den Pool aufgenommen werden. Diese Methode kann sinnvoll sein, um den Gewinn über mehrere Jahre gleichmäßiger zu belasten.

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Umfangreiche GWG-Liste: Beispiele aus dem Betriebsalltag

Die Theorie ist oft klarer, wenn man sie mit praktischen Beispielen unterlegt. Die folgende Tabelle zeigt typische Anschaffungen im Unternehmensalltag und bewertet, ob es sich dabei um geringwertige Wirtschaftsgüter handeln kann.

WirtschaftsgutTypisches BeispielIst es ein GWG? (Begründung)
BürostuhlErgonomischer DrehstuhlJa. Er ist beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbar. Liegt der Nettopreis unter 800 Euro, ist er ein klassisches GWG.
MonitorExterner 27-Zoll-BildschirmJa. Ein Monitor kann an verschiedene Computer angeschlossen werden und ist daher selbstständig nutzbar.
Laptop / NotebookStandard-Business-LaptopJa. Ein Laptop ist ein in sich geschlossenes, funktionierendes System und somit selbstständig nutzbar.
SmartphoneDiensthandyJa. Es ist beweglich, abnutzbar und ohne weitere Geräte voll funktionsfähig.
DruckerMultifunktionsgerät (Drucken, Scannen, Kopieren)Ja. Auch wenn er einen Computer benötigt, um Druckaufträge zu empfangen, gilt er steuerlich als selbstständig nutzbar.
Tastatur / MausErgonomisches SetNein. Diese Geräte sind nicht selbstständig nutzbar, da sie zwingend einen Computer zur Funktion benötigen. Sie sind Zubehör.
SoftwareStandard-Office-Paket (Lizenzkauf)Bedingt. Sogenannte Trivialsoftware (Standardsoftware) kann als GWG behandelt werden, wenn die Kosten unter der Grenze liegen. Spezialsoftware wird oft anders behandelt.
SchreibtischlampeLED-TischleuchteJa. Sie erfüllt ihren Zweck (leuchten) ohne weitere Geräte und ist somit selbstständig nutzbar.
KaffeemaschineVollautomat für das BüroJa. Sie ist beweglich, abnutzbar und funktioniert eigenständig. Ein klares GWG für die Betriebsküche.
WerkzeugAkkuschrauber-Set im KofferJa. Ein Werkzeug wie ein Akkuschrauber ist für sich allein voll funktionsfähig.
RegalAktenregal für das BüroJa. Ein freistehendes Regal ist beweglich und selbstständig nutzbar. Ein fest verbautes Wandregal wäre es nicht.
Externe FestplatteUSB-Festplatte zur DatensicherungJa. Sie wird als selbstständig nutzbar eingestuft, da sie Daten unabhängig vom jeweiligen Computer speichert.

Was ist kein geringwertiges Wirtschaftsgut? Grenzfälle

Nicht jede kleine Anschaffung ist automatisch ein GWG. Besondere Aufmerksamkeit erfordern Grenzfälle, bei denen die selbstständige Nutzbarkeit nicht eindeutig ist.

Computer-Komponenten

Eine neue Grafikkarte, ein zusätzlicher Arbeitsspeicherriegel oder ein Mainboard sind keine GWG. Sie können nicht für sich allein genutzt werden, sondern sind wesentliche Bestandteile eines anderen Wirtschaftsguts, des Computers. Ihre Kosten werden als nachträgliche Anschaffungskosten auf den Computer aktiviert.

Büromöbel als Set

Wird eine komplette Büroeinrichtung (Schreibtisch, Stuhl, Rollcontainer) als einheitliches Set zu einem Gesamtpreis erworben, wird der Gesamtpreis zur Bewertung herangezogen. Übersteigt dieser die GWG-Grenze, muss das Set als Einheit über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden, auch wenn die Einzelteile unter der Grenze liegen würden.

GWG in der Buchhaltung korrekt erfassen

Auch wenn GWG sofort abgeschrieben werden, müssen sie ordnungsgemäß erfasst werden. Für jedes GWG, das Sie sofort abschreiben, müssen Sie in einem Verzeichnis den Tag der Anschaffung und die Kosten festhalten. Dies dient der Nachvollziehbarkeit bei einer Betriebsprüfung. Moderne Buchhaltungsprogramme wie qrova nehmen Ihnen diese Arbeit ab. Bei der Erfassung eines Belegs können Sie die Ausgabe direkt als GWG kategorisieren. Die Software verbucht den Betrag korrekt als Betriebsausgabe und führt das notwendige Verzeichnis automatisch im Hintergrund. Dies stellt sicher, dass Ihre Buchhaltung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie steuerliche Vorteile optimal nutzen.

Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Er gibt den Stand August 2026 wieder. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen GWG und normalen Wirtschaftsgütern?

Der Hauptunterschied liegt im Wert und der Abschreibungsmethode. GWG haben Anschaffungskosten bis 800 Euro netto und können im Anschaffungsjahr vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Teurere Wirtschaftsgüter müssen hingegen über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden.

Muss ich ein geringwertiges Wirtschaftsgut sofort abschreiben?

Nein, es handelt sich um ein Wahlrecht. Für Güter im Wert von 250,01 Euro bis 800 Euro können Sie zwischen der Sofortabschreibung und der Aufnahme in einen Sammelposten wählen. Der Sammelposten wird über fünf Jahre abgeschrieben. Welche Methode vorteilhafter ist, hängt von Ihrer individuellen Gewinnsituation ab.

Zählt die Umsatzsteuer zum Wert eines GWG?

Das hängt von Ihrer Vorsteuerabzugsberechtigung ab. Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt, gilt der Nettobetrag als Bemessungsgrundlage für die 800-Euro-Grenze. Kleinunternehmer, die keine Vorsteuer ziehen, müssen hingegen den Bruttobetrag, also den Preis inklusive Umsatzsteuer, heranziehen.

Kann auch ein gebrauchter Gegenstand ein GWG sein?

Ja, die Regelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter gelten für neue und gebrauchte Gegenstände gleichermaßen. Entscheidend ist nicht das Alter, sondern der Anschaffungspreis zum Zeitpunkt des Kaufs. Kostet ein gebrauchter Laptop beispielsweise 500 Euro netto, kann er als GWG behandelt werden.

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