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Eine Amazon-Rechnung aus dem EU-Ausland ohne Umsatzsteuer buchen Sie im Kontenrahmen SKR03 als innergemeinschaftlichen Erwerb. Hierbei kommt das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung, bei dem Sie die Umsatzsteuer auf den Nettobetrag selbst berechnen, als Vorsteuer geltend machen und an das Finanzamt abführen. Der zentrale Buchungssatz betrifft das Konto 3425 für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren zum allgemeinen Steuersatz.

Was bedeutet eine Amazon-Rechnung ohne Umsatzsteuer?

Wenn Sie als Unternehmer bei Amazon einkaufen und Ihre gültige deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) in Ihrem Amazon Business Konto hinterlegt haben, erhalten Sie für Lieferungen aus anderen EU-Ländern oft Rechnungen ohne ausgewiesene Umsatzsteuer. Dies ist kein Fehler, sondern die korrekte Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens für einen innergemeinschaftlichen Erwerb.

Das Prinzip dahinter: Die Steuerschuldnerschaft geht vom leistenden Unternehmer (Amazon im EU-Ausland) auf den Leistungsempfänger (Sie in Deutschland) über. Amazon führt eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung durch, und Sie sind verpflichtet, den Erwerb in Deutschland der Umsatzsteuer zu unterwerfen.

Voraussetzungen für das Reverse-Charge-Verfahren

Damit dieses Verfahren greift, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:

Auf der Rechnung finden Sie in der Regel einen Hinweis wie „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“ oder „Reverse Charge“. Fehlt dieser Hinweis oder ist ausländische Umsatzsteuer ausgewiesen, sollten Sie prüfen, ob Ihre USt-IdNr. korrekt hinterlegt ist.

Anleitung: Amazon EU-Rechnung im SKR03 buchen

Die Verbuchung eines innergemeinschaftlichen Erwerbs im Standardkontenrahmen SKR03 erfordert mehrere Schritte, um sowohl die Umsatzsteuer als auch den Vorsteuerabzug korrekt abzubilden. Das Ergebnis ist in der Regel ein Nullsummenspiel bei der Umsatzsteuer, der Vorgang muss aber buchhalterisch sauber erfasst werden.

Nehmen wir als Beispiel den Kauf von Büromaterial für 200 EUR netto von Amazon Luxemburg.

  1. Rechnung prüfen: Kontrollieren Sie die Rechnung auf alle Pflichtangaben, insbesondere die USt-IdNr. von Ihnen und Amazon sowie den Hinweis auf die Steuerbefreiung.
  2. Deutschen Steuersatz anwenden: Auch wenn die Rechnung netto ist, müssen Sie den in Deutschland gültigen Umsatzsteuersatz anwenden. Für Büromaterial sind das 19 %.
  3. Umsatzsteuer berechnen: 200 EUR * 19 % = 38 EUR. Diesen Betrag müssen Sie als Umsatzsteuer deklarieren und gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen.
  4. Buchungssatz bilden: Der Vorgang wird auf speziellen Konten für den innergemeinschaftlichen Erwerb gebucht.

Der korrekte Buchungssatz im Detail

Die Buchung erfolgt über ein Automatikkonto, das die Umsatz- und Vorsteuerbuchung im Hintergrund auslöst. Das zentrale Konto hierfür im SKR03 ist 3425.

SchrittSoll-Konto (SKR03)Haben-Konto (SKR03)BetragBeschreibung
1. Hauptbuchung3425 (Innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % VSt / 19 % USt)1200 (Bank) oder Kreditor200,00 EURErfassung des Netto-Rechnungsbetrags als Wareneingang.
2. Steuerbuchung (automatisch)1576 (Abziehbare Vorsteuer aus innergem. Erwerb 19 %)1776 (Umsatzsteuer aus innergem. Erwerb 19 %)38,00 EURDie Software bucht die berechnete Steuer als Vorsteuer (Soll) und Umsatzsteuer (Haben).

Durch diesen Buchungsvorgang wird der Wareneinkauf korrekt als Betriebsausgabe erfasst. Gleichzeitig wird in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung der Erwerb mit 38 EUR Umsatzsteuer gemeldet und dieselbe Summe als Vorsteuer abgezogen. Ihre Zahllast aus diesem Vorgang beträgt somit null.

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Abgrenzung zum Kauf aus einem Drittland

Es ist wichtig, den innergemeinschaftlichen Erwerb nicht mit einem Kauf aus einem Drittland (z.B. USA, China, Großbritannien) zu verwechseln. Wenn Sie Waren von Amazon.com bestellen, handelt es sich um eine Einfuhr. Hierbei fällt Einfuhrumsatzsteuer an, die direkt beim Zoll oder durch den Transportdienstleister erhoben wird. Diese wird anders verbucht, typischerweise auf dem Konto 1588 (Gezahlte Einfuhrumsatzsteuer).

Typische Fehler bei der Buchung von Amazon-Rechnungen

Bei der Verbuchung von Rechnungen aus dem EU-Ausland können leicht Fehler passieren, die zu Problemen bei einer Betriebsprüfung führen können. Achten Sie auf folgende Punkte:

Buchhaltung vereinfachen mit qrova

Die korrekte Verbuchung von Sonderfällen wie dem innergemeinschaftlichen Erwerb kann manuell fehleranfällig sein. Eine moderne Buchhaltungssoftware wie qrova kann diesen Prozess erheblich vereinfachen. Durch Funktionen wie die digitale Belegerfassung und die Nutzung von Standardkontenrahmen wie SKR03 oder SKR04 können Sie solche Geschäftsvorfälle teilautomatisiert verbuchen. Die Software stellt sicher, dass die entsprechenden Umsatz- und Vorsteuerkonten korrekt angesprochen werden, was die Fehlerquote minimiert und die Erstellung Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung erleichtert. Da die Server von qrova in Deutschland stehen, arbeiten Sie zudem DSGVO-konform.

Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Er gibt den Stand August 2026 wieder. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Häufige Fragen

Was bedeutet „Reverse Charge“ bei einer Amazon-Rechnung?

Reverse Charge bedeutet, dass die Steuerschuldnerschaft auf Sie als Leistungsempfänger übergeht. Sie berechnen die deutsche Umsatzsteuer auf den Nettobetrag, melden diese an das Finanzamt und können sie gleichzeitig als Vorsteuer abziehen, sofern Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Das Verfahren ist bei innergemeinschaftlichen Lieferungen zwischen Unternehmern üblich.

Welches SKR03 Konto nutze ich für Waren von Amazon aus dem EU-Ausland?

Für den Wareneinkauf aus dem EU-Ausland nutzen Sie im SKR03 das Konto 3425 (Innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer). Die anfallende Umsatzsteuer wird auf Konto 1776 und die abziehbare Vorsteuer auf Konto 1576 gebucht, sodass sich die Steuerlast ausgleicht.

Warum steht auf meiner Amazon Business Rechnung keine Umsatzsteuer?

Wenn Sie Ihre gültige deutsche USt-IdNr. bei Amazon Business hinterlegt haben und von einem Amazon-Lager im EU-Ausland beliefert werden, handelt es sich um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. Die Rechnung wird netto ausgestellt, da das Reverse-Charge-Verfahren greift und Sie die Versteuerung in Deutschland selbst vornehmen müssen.

Muss ich als Kleinunternehmer auch Reverse Charge anwenden?

Ja, auch als Kleinunternehmer nach § 19 UStG können Sie beim Erwerb von Waren aus dem EU-Ausland dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen, insbesondere bei Überschreiten bestimmter Erwerbsschwellen. Sie müssen dann Umsatzsteuer abführen, können aber keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Die Details sollten Sie steuerlich prüfen lassen.

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Oleksandr Miliienko
Gründer von QROVA & Miliienko Studio · WordPress & SEO-Experte für KMU im DACH-Raum

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Oleksandr Miliienko
Gründer von QROVA & Miliienko Studio · WordPress & SEO-Experte für KMU im DACH-Raum
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