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Eine Betriebswirtschaftliche Auswertung, kurz BWA, ist eine monatliche Kurzübersicht Ihrer Einnahmen, Ausgaben und Ihres Ergebnisses – aufgebaut wie eine kleine Zwischenbilanz für das laufende Geschäftsjahr. Anders als die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist sie keine Pflicht gegenüber dem Finanzamt, sondern ein Arbeitswerkzeug: Banken verlangen sie bei einem Kreditantrag, Steuerberater nutzen sie für die unterjährige Kontrolle, und auch Sie selbst sehen darin schneller als im Kontoauszug, ob ein Monat profitabel war.

Was steht in einer BWA?

Eine BWA listet Ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nach Konten auf. Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen sind die Erlöskonten oft nach Steuersatz getrennt (zum Beispiel 19 % oder 7 % USt); als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen Sie dagegen gar keine Umsatzsteuer aus – Ihre Erlöse laufen über ein eigenes Konto ohne Steuerausweis. Jede Zeile zeigt die zwölf Monate des Jahres nebeneinander und eine Jahressumme, am Ende steht das Ergebnis – Gewinn oder Verlust – ebenfalls Monat für Monat. Der Aufbau folgt denselben Kontenrahmen wie die laufende Buchhaltung, meist SKR03 oder SKR04.

Wer verlangt eine BWA – und warum

  • Banken: bei einem Kredit-, Leasing- oder Kontokorrentantrag wollen Banken aktuelle Zahlen sehen, nicht nur den letzten Jahresabschluss, der oft schon Monate alt ist.
  • Steuerberater: nutzen die BWA, um unterjährig zu prüfen, ob die Buchhaltung plausibel ist, und um den Jahresabschluss vorzubereiten.
  • Sie selbst: eine BWA zeigt auf einen Blick, ob der Umsatz saisonal schwankt oder ob bestimmte Ausgaben-Konten aus dem Ruder laufen – schneller als jede Kontoübersicht.
  • Investoren oder Gesellschafter: falls vorhanden, erwarten meist regelmäßige Auswertungen statt nur des Jahresabschlusses.
  • Förderprogramme: bei Anträgen auf Gründungszuschuss oder andere Förderungen wird häufig ebenfalls eine aktuelle BWA als Nachweis der wirtschaftlichen Lage verlangt.

BWA ist keine Pflicht – anders als die EÜR

Die Einnahmenüberschussrechnung müssen Sie als Kleinunternehmer oder Einzelunternehmer, der nicht bilanziert, einmal jährlich mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt einreichen (mehr dazu in unserer Anleitung zur Anlage EÜR in ELSTER). Für die BWA gibt es dagegen keine gesetzliche Frist und keine vorgeschriebene Form – Sie erstellen sie so oft, wie Sie oder eine Bank sie brauchen, üblich sind monatlich oder quartalsweise. Wer die BWA regelmäßig im Blick behält, wird von der EÜR am Jahresende auch seltener überrascht, weil die Zahlen schon während des Jahres sichtbar waren.

So erstellen Sie eine BWA mit QROVA

In der QROVA Buchhaltung baut sich die BWA automatisch aus Daten auf, die ohnehin schon erfasst sind: aus bezahlten Rechnungen und aus den Ausgaben in Ihrem Kassenbuch. Sie wählen nur das Geschäftsjahr, QROVA sortiert jeden Betrag automatisch dem passenden Konto Ihres Kontenrahmens zu – SKR03 oder SKR04, je nachdem, was Sie eingestellt haben – zeigt alle zwölf Monate nebeneinander und errechnet Summe Einnahmen, Summe Ausgaben und das monatliche Ergebnis. Der Export ist ein fertiges PDF zum Herunterladen, das Sie direkt an Ihre Bank oder Ihren Steuerberater weitergeben können, ohne selbst etwas in Excel zusammenzurechnen.

Voraussetzung ist, dass Rechnungen und Ausgaben laufend in Ihrem Rechnungsprogramm erfasst sind – was Sie für Ihre Buchhaltung ohnehin tun sollten. Wer die Zahlen stattdessen im Format seines Steuerberaters übergeben möchte, findet dieselben Daten auch als DATEV-Export zum Download.

Ein typischer Anlass: Sie beantragen einen Gründerkredit oder eine Anschlussfinanzierung, und die Bank bittet um die BWA der letzten drei bis sechs Monate, weil der letzte Jahresabschluss schon zu alt ist. Statt die Zahlen manuell aus Kontoauszügen und Rechnungsordnern zusammenzustellen, laden Sie in QROVA einfach das gewünschte Jahr, prüfen kurz die Monatssummen und schicken das PDF direkt weiter.

Was die QROVA-BWA zeigt – und was nicht

Die BWA-Vorlagen großer Steuerberater-Programme wie DATEV enthalten oft zusätzliche Kennzahlen: Rohertrag, Personalkostenquote, Materialaufwandsquote oder den Vergleich mit dem Vorjahresmonat. Solche Kennzahlen lohnen sich vor allem für Betriebe mit Personal und nennenswertem Wareneinsatz. Für die meisten Kleinunternehmer und Solo-Selbstständigen ist genau das aber selten der Engpass – entscheidend ist zunächst, überhaupt eine aktuelle, korrekte Übersicht aus Einnahmen, Ausgaben und Ergebnis pro Monat zu haben, ohne sie händisch aus Kontoauszügen zusammenzustellen. Die BWA aus QROVA konzentriert sich bewusst auf genau diese Kernstruktur: Konten, Monate, Summen, Ergebnis. Wer zusätzlich die volle Kennzahlen-BWA für den Steuerberater braucht, kann dieselben Buchungen auch als DATEV-Export übergeben – die Kanzlei rechnet die erweiterten Kennzahlen dann in ihrer eigenen Software weiter.

Häufige Fragen

Ist eine BWA für Kleinunternehmer Pflicht?

Nein. Anders als die jährliche EÜR, die Sie beim Finanzamt einreichen müssen, gibt es für die BWA keine gesetzliche Pflicht und keine Abgabefrist. Sie wird freiwillig erstellt, meist weil eine Bank oder der Steuerberater danach fragt.

Wie oft sollte ich eine BWA erstellen?

Üblich ist ein monatlicher oder quartalsweiser Rhythmus, vor allem wenn eine Bank laufend aktuelle Zahlen sehen möchte. Für die eigene Kontrolle reicht auch ein Blick pro Quartal.

Was ist der Unterschied zwischen BWA und EÜR?

Die EÜR ist die jährliche, verpflichtende Gewinnermittlung gegenüber dem Finanzamt. Die BWA ist eine unterjährige, freiwillige Auswertung mit derselben Grundlogik – Einnahmen minus Ausgaben – aber ohne Pflicht, Frist oder festgelegte Form.

Brauche ich als Kleinunternehmer nach § 19 UStG überhaupt eine BWA?

Gesetzlich nicht. In der Praxis verlangen sie aber auch Kleinunternehmer regelmäßig, sobald ein Kredit, ein Leasingvertrag oder eine Fördermittel-Anfrage ansteht – dort zählt eine aktuelle BWA oft mehr als der letzte Jahresabschluss.

Kann ich eine BWA selbst lesen, oder brauche ich dafür einen Steuerberater?

Die Grundstruktur – Einnahmen, Ausgaben, Ergebnis je Monat – ist auch ohne Buchhaltungshintergrund verständlich. Für eine tiefere Analyse, etwa Kennzahlen oder den Vergleich mit dem Vorjahr, zieht man meist zusätzlich den Steuerberater hinzu.

OM
Oleksandr Miliienko
Gründer von QROVA & Miliienko Studio · WordPress & SEO-Experte für KMU im DACH-Raum

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OM
Oleksandr Miliienko
Gründer von QROVA & Miliienko Studio · WordPress & SEO-Experte für KMU im DACH-Raum
QROVA · Miliienko Studio Ober-Erler-Str. 34
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